Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen im Rahmen der Betriebsunterstützung

1. Allgemeines

Bacher Systems EDV GmbH („Bacher Systems“) erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen auf dem Gebiet der Betriebsunterstützung von Hard- und Softwarekomponenten („Dienstleistungen“).

Diese Besonderen Vertragsbedingungen („BVB“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die Bacher Systems im Rahmen von Betriebsunterstützungsaufträgen gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die BVB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Bacher Systems ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungsumfang, -erbringung

Der Umfang der von Bacher Systems erbrachten Dienstleistungen ist in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung und im Angebot festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Bacher Systems die Dienstleistungen werktags Montag bis Freitag, von 8 bis 17 Uhr.

Bacher Systems unterstützt den Kunden bei der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Die Erfolgsverantwortung (z.B. garantierte Betriebsverfügbarkeit) sowie die Verantwortung für den Betrieb verbleiben beim Kunden.

Bacher Systems ist berechtigt, die ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn dies dem technologischen Fortschritt entspricht und keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist. Der Kunde erwirbt an diesen Komponenten keine Eigentumsrechte.

Grundlage der für die Leistungserbringung von Bacher Systems eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen erforderlich, wird Bacher Systems auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Leistungen von Bacher Systems, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung hinaus in Anspruch genommen werden, werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet. Dazu zählen insbesondere das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, Leistungen außerhalb der vereinbarten Zeiten, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von Bacher Systems zu vertretende Umstände entstanden sind.

Bacher Systems wird vorbehaltlich anderer Regelungen ihre Dienstleistungen vorrangig via „Remote-Zugriff“ erbringen und nur in Ausnahmefällen und sofern es Bacher Systems für erforderlich erachtet, vor Ort an den im Angebot beschriebenen Standorten tätig werden.

Bacher Systems entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt, sofern diese jedenfalls ausreichend qualifiziert sind. Bacher Systems steht es auch frei, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen; sie wird nach Möglichkeit einen solchen Austausch mit dem Kunden abstimmen und nur solche Mitarbeiter einsetzen, die zumindest die gleiche Qualifikation aufweisen.

3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Maßnahmen zu setzen und zu unterstützen, die seinerseits für die Erbringung der Dienstleistungen durch Bacher Systems erforderlich sind. Insbesonders wird er ...

(i)   ... alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Auskünfte und alle diesbezüglichen Unterlagen, Fehlerprotokolle und Beschreibungen zur Verfügung stellen.
(ii)  .... alle technischen Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung schaffen und aufrecht erhalten, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. ... die Systeme ausreichend dimensionieren  und ordnungsgemäß warten.
(iii) ... die vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der betreuten HW-SW-Komponenten einhalten.

Ebenso wird der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter sorgen. Für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten ist er selbst verantwortlich.

Die an Bacher Systems übergebenen Daten und Informationen wird der Kunde zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Bacher Systems die Dienstleistungen ungehindert erbringen kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht wie vereinbart so, sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) vom Kunden zu tragen.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

4. Leistungsstörungen, Gewährleistung

Bacher Systems gewährleistet, dass die beauftragten Dienstleistungen aufgrund einer professionellen Vorgehensweise, die den Industriestandards entspricht, erbracht werden. Die Gewährleistungsfrist für jegliche der Gewährleistung unterliegende Sachmängel der Dienstleistungen beträgt sechs Monate nach Erbringung; innerhalb dieser Frist müssen Mängel jedenfalls schriftlich bei Bacher Systems geltend gemacht werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht ausschließlich für reproduzierbare oder auf sonstige Weise feststellbare Mängel.

Soweit gesetzlich zulässig und im konkreten Auftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist diese Gewährleistung ausschließlich und abschließend.

Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles - wie oben beschrieben - besteht der alleinige Anspruch des Kunden und Bacher Systems einzige Verpflichtung darin, den der Gewährleistung unterliegenden Sachmangel der Dienstleistung zu beheben oder - gegebenenfalls - eine die mangelhafte Funktionalität ersetzende Umgehungslösung bereitzustellen oder sonst die betreffenden mangelhaften Dienstleistungen nochmals zu erbringen. Falls Bacher Systems den im wesentlichen vertragskonformen Zustand nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise innerhalb angemessener Frist wiederherstellen kann, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die betreffenden mangelhaften Dienstleistungen zu kündigen sowie das hierfür an Bacher Systems bezahlte Entgelt zurückzuverlangen.

Bacher Systems ist nicht verpflichtet, Leistungen im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen, wenn die Ansprüche zurückzuführen sind auf:

(i) nicht fachgerechte Standortvorbereitung oder Standort- oder Umgebungsbedingungen, wie sie unter dem Punkt „Mitwirkungs- und Beistellungspflichten“ angeführt sind;
(ii) wenn der Kunde sich nicht an die Spezifikationen oder Auftragsdokumente hält;
(iii) unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Dimensionierung der Produkte;
(iv) Medien, Software, Schnittstellenverbindungen, Zubehör oder sonstige Produkte des Kunden oder von Dritten;
(v) nicht von Bacher Systems durchgeführte oder genehmigte Änderungen;
(vi) Infektion mit Viren, Würmern oder ähnlichen Computerschädlingen
(vii) Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Brand- oder Wasserschäden, elektrische Störungen, Transport durch den Kunden oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle von Bacher Systems.

5. Bereitstellung von Software

Sofern die Bereitstellung von Software durch den Kunden vereinbart ist, ist es seine Sache, sie rechtzeitig zum Betrieb seiner Datenverarbeitung auf seine Kosten zu beschaffen und zu testen. Diesbezüglich wird von Bacher Systems keinerlei Verantwortung übernommen.

Der Kunde hat auch für eine entsprechende Lizenz (Nutzungsrecht) - sowohl der Art als auch der Anzahl nach - zu sorgen. Werden Ansprüche Dritter gegen Bacher Systems gestellt, die aus einer behaupteten Lizenzverletzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Software resultieren, so wird der Kunde diese Ansprüche auf seine Kosten abwehren und Bacher Systems diesbezüglich schad- und klaglos halten.

(Ausgabe: Dezember 2009)